GG Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 3; BerHG § 1 Abs. 1

Keine pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde

BVerfG, Beschluss vom 07.10.2015 - 1 BvR 1962/11

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 78 f.

1.

Die Gewährung von Beratungshilfe darf nur versagt werden, wenn Bemittelte wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeit die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe vernünftiger Weise nicht in Betracht ziehen würden.

2.

Die pauschale Verweisung auf die Beratungspflicht der den Bescheid erlassenden Behörde stellt keine zumutbare Möglichkeit der Selbsthilfe dar und verletzt das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit.

3.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass regelmäßig nicht bereits die bloße Erhebung des Widerspruchs zur begehrten Änderung der angefochten Verfügung führt, sondern erst dessen sorgfältige Begründung.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports