Die praktische Ausbildung in der Anwaltsstation richtet sich nach § 41 JAG NRW.
Praktische Ausbilder müssen:
- mind. 3 Jahre zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und
- fachlich geeignet sein sowie
- regelmäßig praktische Einblicke bieten können.
Die praktische Ausbildung wird zudem durch einen Einführungslehrgang der Rechtsanwaltskammer Hamm (EFL) zu Beginn der Anwaltsstation ergänzt. In diesem Rahmen vermitteln erfahrene Rechtsanwälte als Dozenten ihre Fachkenntnisse direkt an die Referendare.
So werden Sie Ausbilder
Wer Referendare ausbilden möchte, muss in die Liste der ausbildungsberechtigten Rechtsanwälte für Rechtsreferendare aufgenommen werden.
Aufnahmeantrag - Liste der ausbildungsberechtigten Rechtsanwälte
So werden Sie Dozent im EFL und / oder Arbeitsgemeinschaftsleiter
Sie möchten Ihr Wissen und Ihre Praxiserfahrung an den juristischen Nachwuchs weitergeben?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Die Rechtsanwaltskammer Hamm sucht engagierte Rechtsanwälte, die Freude daran haben, junge Kollegen auf ihrem Weg ins Berufsleben zu begleiten.
Ihre Möglichkeiten
- Tätigkeit als Dozent im Einführungslehrgang
- Übernahme einer Arbeitsgemeinschaft für Referendare
Ihr Beitrag
- Weitergabe wertvoller Praxiserfahrung
- Unterstützung und Motivation des juristischen Nachwuchses
- Aktive Mitgestaltung der Ausbildung junger Juristen.
Ihr Einsatzzeitraum:
- nach Absprache
Ihre Vergütung:
- 43 €/Std. über die RAK
- 48 €/Std. über die Justizverwaltung
- zzgl. Reisekostenausgleich
Gestalten Sie die Zukunft des Anwaltsberufs aktiv mit! Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Aufnahmeantrag - Dozententätigkeit
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung – wir beantworten all Ihre Fragen persönlich!
Regionalbeauftragte - Ihre Ansprechpartner vor Ort
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat für die Juristenausbildung Vorstandsmitglieder als Regionalbeauftragte bestellt. Diese dienen als Ansprechpartner vor Ort zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Lehrgang.

