ZPO §§ 91, 103, 104; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 2, Nrn. 3200, 3201

Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

OLG Koblenz, Beschuss vom 21.03.2017 - 14 W 118/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 426 ff.

 

1.    Die Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren setzt einen auf die Vertretung gerichteten Auftrag und eine Tätigkeit im Berufungsverfahren voraus. Dies wird nicht durch die Bitte an den Gegner in Frage gestellt, sich noch nicht zu bestellen.

 

2.    Die 1,6 Verfahrensgebühr ist - unabhängig von der Frage ihres Anfalls - nur dann zu erstatten, wenn die Antragstellung im Berufungsverfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich war. Dies ist vor Antragstellung und Berufungsbegründung durch den Berufungsführer regelmäßig nicht der Fall.

 

Leitsatz des Gerichts