BerHG § 8; RVG § 55
Notwendigkeit des Original-Berechtigungsscheins
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 282 ff.

  1. Wird eine Beratungshilfevergütung elektronisch eingereicht, ist die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines in Papierform nicht mehr notwendig.
  1. Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet und dies anwaltlich versichert wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS