Als Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm werden wir im Rahmen unserer gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten tätig.
Aufgabe einer Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltung aller zugelassenen Berufsangehörigen in einem bestimmten geografischen Bezirk. Der Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm ist identisch mit dem des Oberlandesgerichts Hamm und besteht aus 10 Landgerichtsbezirken mit insgesamt 78 Amtsgerichten.
Unsere Aufgaben als Selbstverwaltungsorganisation der Rechtsanwaltschaft sind vielfältig. Normiert sind sie u. a. in § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Zudem verstehen wir uns als Dienstleiter und berufliche Interessenvertretung unserer Mitglieder gegenüber Justiz, Behörden und Politik. Einige Beispiele unseres Tätigkeitskreises sind:
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Wir sind für die Zulassung von Rechtsanwälten, Syndikusrechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften zuständig sowie für deren Rücknahme und Widerruf.
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Berufsaufsicht (Beschwerde & Vermittlung)
Wir überwachen die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten und gehen Beschwerden nach.
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern vermitteln wir gern; ebenso bei Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedern und Mandanten. Ggfls. kann auch die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin helfen.
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Fachanwaltschaft
Als Rechtsanwaltskammer sind wir auch für die Vergabe von Fachanwaltsbezeichnungen zuständig.
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Beratung der Mitglieder
Unsere Mitglieder beraten wir in Fragen des Berufsrechts und unterstützen sie bei beruflichen Problemen.
Interessenvertretung
Wir setzen uns für die beruflichen Interessen unserer Mitglieder auf regionaler und Bundesebene ein und geben z. B. Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen ab, die die anwaltliche Berufsausübung betreffen. In bestimmten Fällen erstatten wir auch Gutachten, z. B. in Gebührenangelegenheiten.
Geldwäschegesetz
Im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) überwachen wir die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Präventionspflichten durch unsere Mitglieder. Wir führen dabei anlasslose und - falls notwendig - anlassbezogene Prüfungen durch, stellen Auslegungs- und Anwendungshinweise, Muster zur Risikoanalyse und zur Dokumentation zur Verfügung und nehmen Verdachtsmeldungen entgegen.
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Fortbildung durch unsere Seminare
Für die fachliche Qualifikation unserer Mitglieder und deren Mitarbeiter bieten wir ein umfangreiches Seminarprogramm an.
Zu unseren Seminaren
ReFa/ReNo-Ausbildung / Rechtsfachwirte
Gibt es Fragen zur ReFa/ReNo-Ausbildung? Oder ist eine Weiterbildung zum Rechtsfachwirt interessant? Auch hier können wir weiterhelfen.
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Juristenausbildung und Rechtsreferendare
Die Kammer wirkt bei der Ausbildung von Rechtsreferendaren mit.
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Anwaltsgericht und Anwaltsgerichtshof
Wir schlagen der Justizverwaltung Rechtsanwälte für die Ernennung zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts und des Anwaltsgerichtshofes vor.
Vertrauensanwalt
Für Mitglieder, die in wirtschaftliche Not geraten sind oder persönliche Probleme mit Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit haben, haben wir einen Vertrauensanwalt bestellt, der kollegiale Unterstützung leisten kann. Dieser übt sein Amt unabhängig aus und ist auch uns gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Vertrauensanwalt

