Rechtsanwaltskammer Hamm

Verwarnung in Höhe von 55,00 €

Art und Charakter des Verstoßes:

       Verletzung der folgenden Pflicht über einen Zeitraum von 5 Monaten:

  • Auskünfte nicht erteilt, § 52 Abs. 1 GwG

Verantwortlich für den Verstoß:

natürliche Person (§ 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 GwG)

 

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