Verwarnung in Höhe von 55,00 € 

Art und Charakter des Verstoßes:

       Verletzung der folgenden Pflicht über einen Zeitraum von 4 Monaten:

•             Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt, § 52 Abs. 6 GwG

Verantwortlich für den Verstoß:

natürliche Person (§ 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 GwG)