Rechtsanwaltskammer Hamm

Verwarnung in Höhe von 55,00 €

Art und Charakter des Verstoßes:

Verletzung der folgenden Pflicht:

  • eine Identifizierung einer für den Vertragspartner auftretenden Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise vorgenommen

Verantwortlich für den Verstoß:

natürliche Person (§ 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 GwG)

 

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