ZPO § 121

Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts

OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.01.2005 – 5 UF 314/99 Fundstelle: RVGreport 2006, S. 78 Entzieht eine Partei dem ihr im Wege der PKH beigeordneten RA das Mandat, so hat sie nur dann einen Anspruch auf Beiordnung eines anderen Anwalts, wenn für die Aufhebung des Mandatsverhältnisses ein wichtiger Grund bestand.5

Ist wegen der geringen Höhe der unfallbedingten Wiederherstellungskosten fraglich, ob auch die Gutachtenkosten zu ersetzen sind, handelt es sich um eine durchschnittliche Angelegenheit, in der der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG angemessen ist. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)
§ 14 RVG; Nr. 2400 VV RVG

Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

AG München, Urt. v. 29.12.2004 – 343 C 32462/04

Fundstelle: RVGreport 2005, 62 f. Ist wegen der geringen Höhe der unfallbedingten Wiederherstellungskosten fraglich, ob auch die Gutachtenkosten zu ersetzen sind, handelt es sich um eine durchschnittliche Angelegenheit, in der der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG angemessen ist. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)

In einer durchschnittlichen Verkehrsunfallangelegenheit ist die Berechnung einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)
§ 14 RVG; Nr. 2400 VV RVG

Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Amtsgericht Bielefeld, Urt. vom 28.12.2004 – 5 C 1041/03

Fundstelle: RVGreport 2005, 62 In einer durchschnittlichen Verkehrsunfallangelegenheit ist die Berechnung einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht zu beanstanden. (Leitsatz des Verfassers im RVGreport)

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