§ 8 Abs. 1 RVG; § 628 Abs. 1 S. 1 BGB
Kündigung des Mandats und Vergütung
LG Bremen, Urt. v. 29.5.2020 - 4 S 102/19
Fundstell: GS 2021, S. 23

 

  1. Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt "Interessenwegfall" seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt.
  2. Schreiben des Mandanten ohne Einschaltung seines Anwaltes an das Gericht können nur in Ausnahmefällen als schwerwiegende Pflichtverletzungen angesehen werden. 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

§ 42 Abs. 2, 114, 115, 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO; §§ 76 Abs. 1, 86, 142 FGO; § 35 SGB I;§ 67d Abs. 15GB X
Ermittlungsbefugnis des Gerichts im PKH-Verfahren
BFH, Beschl. v. 28.5.2020 - X S 38/19 (PKH)
Fundstelle: RVGreport 2020, S. 475

 

  1. Vermeintliche Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters stellen grundsätzlich keinen Grund für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit dar. Etwas anderes gilt nur, wenn zusätzlich Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass der Fehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht.
  2. Wenn ein PKH-Antragsteller unzureichende Angaben über seine Renteneinnahmen macht, ist das für die Bewilligung der PKH zuständige Gericht befugt, den Rentenversicherungsträger um Auskunft zur Höhe der bezogenen Rente zu ersuchen. Ob das Sozialgeheimnis der Auskunftserteilung entgegensteht, hat weder das ersuchende Gericht noch der ersuchte Rentenversicherungsträger zu entscheiden, sondern die oberste Aufsichtsbehörde des Rentenversicherungsträgers (§ 86 Abs. 2 FGO).

Leitsatz des Gerichts

 

 

§§ 52 Abs. 2 und 3, 68 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG; § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG
Streitwert für eine Klage auf Bewilligung von Sonderurlaub
OVG NRW, Beschl. v. 26.5.2020 - 6 E 1034/19
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 315

Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung von Sonderurlaub ist unabhängig von der Zahl der im Streit stehenden Sonderurlaubstage (vgl. § 26 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FrUrlV NRW) grundsätzlich mit dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen.

Leitsatz des Gerichts 

 

§ 11 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 7 RVG
Einwand der Schlechtvertretung und der Verjährung im Vergütungsfestsetzungsverfahren
OLG Dresden. Beschl. v. 20.5.2020 - 18 WF 465/20
Fundstelle: RVG-Report 2020, S. 293

1.

Der Einwand der Schlechtvertretung führt ohne eine inhaltliche Überprüfung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn der Antragsgegner zu der geltend gemachten Schlechtleistung Anknüpfungstatsachen vorträgt.

2.

Die Einrede der Verjährung der Vergütungsforderung greift nicht ein, weil durch den Antrag auf Festsetzung der Vergütung die Verjährung wie durch Klageerhebung gehemmt wird.

Leitsatz des Verfassers 

 

RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV; ZPO §§ 278 Abs. 6, 935 ff.
Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im einstweiligen Verfügungsverfahren
BGH, Beschl v. 7.5.2020 - V ZB 110/19
Fundstelle: AGS 2020, S. 371

1.

Für die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. Nr. 3104 VV genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird.

2.

Die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. Nr. 3104 VV entsteht auch dann, wenn der schriftliche Vergleich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nach §§ 935 ff. ZPO geschlossen wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

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