VV RVG Nr. 4102
Terminsgebühr bei Teilnahme an einer Durchsuchung mit Vernehmung
AG Bad Kreuznach, Beschluss vom 23.04.2018 - 400 Cs 1023 Js 7986/16
Fundstelle: RVGreport 2018, S. 259
Für die Teilnahme des Verteidigers an einer Durchsuchung entsteht die Vernehmungsterminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 2 VV RVG, wenn es während der Durchsuchungsmaßnahme zu einer Vernehmung des Beschuldigten i.e.S. gekommen ist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
VV RVG Nr. 4141
Zusätzliche Gebühr bei Aussageverweigerung
AG Leipzig, Beschluss vom 11.10.2017 - 200 Os 805 Js 50086/ 15 (2)
Fundstelle: AGS 2018, S. 217 f.
Die zusätzliche Gebühr entsteht, wenn der Verteidiger dem Beschuldigten rät, keine Einlassung abzugeben und daraufhin das Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird. Ob das Verfahren ohnehin eingestellt worden wäre, ist unerheblich.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 2300; BGB § 249
Schadensregulierung durch Anwalt in eigener Sache
AG Köln, Urteil vom 11.12.2017- 261 C 167/17
Fundstelle: AGS 2018, S. 104
Reguliert ein Rechtsanwalt einen Verkehrsunfallschaden in eigener Sache selbst, so kann er gleichwohl die hierfür anfallende Vergütung als Schadenersatz geltend machen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RPflG § 11 Abs. 4; RVG §§ 16 Nr. 10, 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14; RVG VV Nr. 1000
Eintritt des Erben in Rechtsstreit des Erblassers
AG Hannover, Beschluss vom 10.10.2017 - 502 C 8229/16
Fundstelle: AGS 2018, S. 8 f.
Vertritt der Anwalt zunächst den Erblasser und nach dessen Tod den Erben, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3. Dass der Anwalt beide Auftraggeber nicht zeitgleich vertreten hat, ist unerheblich.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nrn. 4141, 5115
Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Rat zum Schweigen
AG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2017 – 22 C 102/17
Fundstelle: RVGreport, S. 53 f.
Der Rat des Verteidigers zum Schweigen ist ausreichende Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4114, 5115 VV RVG.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG Nr. 4141 VV
Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Mitwirkung an der Berufungsrücknahme
AG Aschaffenburg, Beschluss vom 08.08.2017 – 302 Ls 207 Js 7836/16 jug
Fundstelle: RVGreport, S. 458 f.
Angesichts der in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG normierten „Beweislastumkehr“ genügt es auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Vorschrift, wenn der Verteidiger anwaltlich versichert, es habe zwischen ihm und seiner Mandantin ein reger Briefwechsel stattgefunden, der maßgeblich für eine Berufungsrücknahme gewesen ist.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG VV Nrn. 1000, 1003; ZPO § 269
Einigungsgebühr bei Klagerücknahme
AG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2017 - 29 C 442/17 (40)
Fundstelle: AGS 2017, S. 448
Einigen sich die Parteien dahingehend, dass der Kläger die Klage zurücknehme und der Beklagte daraufhin verzichtet, einen Kostenantrag zu stellen, und darüber hinaus erklärt, die der Klägerseite entstandenen Kosten zu übernehmen, löst dies eine Einigungsgebühr aus.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
FamGKG §§ 48 Abs. 1 S. 1, 39 Abs. 1 S. 3
Verfahrenswert bei wechselseitigen Anträgen zur Ehewohnung
AG Mayen, Beschluss vom 17.08.2017 - 8c F 127/17
Fundstelle: AGS 2017, S. 474 f.
Werden von den Beteiligten wechselseitige Anträge auf alleinige Überlassung derselben Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens gestellt, werden die Werte von Antrag und Widerantrag nicht addiert. Es gilt nur der höhere Wert.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 4102 Nr. 4
Vernehmungsterminsgebühr im Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
AG Darmstadt, Beschluss vom 01.09.2016 - 218 Ds-1470 Js 37783/14
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 106
Für den Anfall der Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 4 VV RVG reichen telefonische Besprechungen und E-Mail-Verkehr nicht aus.
Leitsatz des Verfassers des RVGReports
RVG §§ 23 Abs. 1, 32 Abs. 1, 31 b
Ratenzahlungsvergleich im gerichtlichen Verfahren
AG Siegburg, Urteil vom 25.05.2016 - 127 C 25/14
Fundstelle: AGS 2016, S. 456 f.
Einigen sich die Parteien in einem Rechtsstreit darauf, dass der Beklagte gegen sich Versäumnisurteil ergehen lässt und er die titulierte Forderung sodann in Raten zahlen kann, richtet sich die Einigungsgebühr nach dem vollen Wert des Verfahrens.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports