Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung des Mieters wegen vertragswidrigen Verhaltens

AG Frankfurt / M. u. v. 14. Februar 2003 – 33 C 3200/02 – 50 .

(Fundstelle: AGS 2003, S. 223) 1.
Lässt ein Mieter die Wohnung verwahrlosen und lässt der Vermieter daraufhin eine anwaltliche Abmahnung wegen Sorgfaltspflichtverletzung aussprechen, so hat der Mieter die hierdurch entstehenden Kosten des Anwalts zu erstatten.

2.
Im Hinblick auf die hohen inhaltlichen Anforderungen einer Abmahnung ist ein Abweichen um 0,5/10 vom Mittelwert der 7,5/10-Gebühr des § 118 BRAGO gerechtfertigt