RVG §§ 7 I, 9, 11, 15 I, II, 22; RVG VV Nr. 3200, 1008

Anwaltsgebühr bei zeitlich versetzt erteilten Klageaufträgen

BGH, Urteil vom 08.05.2014 - IX ZR 219/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 2126 ff.

Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.

Leitsatz des Gerichts