ZPO §§ 104, 106 Abs. 1; BGB § 398

Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 14.05.2014 - XII ZB 539/11

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 318 f.

Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch können nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen feststehen, weil sie unstreitig sind oder vom Rechtspfleger im Festsetzungsverfahren ohne Schwierigkeiten aus den Akten ermittelt werden können.

Leitsatz des Gerichts