§ 86 VVG; § 17 Abs. 9 ARB 2010; 55 670, 675 BGB; Nr. 1211 GKG KV; § 29 KostVfG
Kein Quotenvorrecht an nicht verbrauchten Gerichtskosten
BGH, Urt. v. 10.6.2021 - IX ZR 76/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 521

  1. Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse nicht verbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über.
  2. Für Erstattungsansprüche aufgrund überzahlter Gerichtskosten besteht in der Rechtsschutzversicherung kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial