§ 2 Abs. 2 S. 2, S. 3 InsVV
Erhöhung der Mindestvergütung im Insolvenzverfahren
BGH, Beschl. v. 22.7.2021 - IX ZB 4/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 573

  1. Die Erhöhung der Mindestvergütung wegen einer hohen Zahl an Gläubigern kennt keine Gläubigerobergrenze.
  2. Die Erhöhung findet allerdings nur im Rahmen der Verfahren natürlicher Personen Anwendung.
  3. Bei juristischen Personen kommt statt der Erhöhung lediglich eine Berücksichtigung mittels Zuschlag in Betracht.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial