ArbGG §§ 2, 5
Anwalt als arbeitnehmerähnliche Person
LAG Nürnberg, Beschluss vom 14.04.2021 – 4 Ta 148/20
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 447

Ein Anwalt, der die Räumlichkeiten einer externen Kanzlei nutzt und dafür alle Honorarforderung gegen einen monatlichen Festbetrag abtritt, ist als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen.

Leitsatz der NJW-Spezial