StPO § 464 a
Erstattung der Kosten von mehreren Verteidigern
OLG Celle, Beschluss vom 06.05.2019 - 3 Ws 136/19
Fundstelle: RVGreport 2019, S. 300

Beauftragt der Angeklagte, dem ein Verteidiger seines Vertrauens bestellt ist, einen Wahlverteidiger so kurz vor der Hauptverhandlung, dass wegen des Beschleunigungsgebots eine Rücknahme der Bestellung nach § 143 StPO nicht mehr in Betracht kommt, so ist bei einem Freispruch der Erstattungsanspruch auf diejenigen Kosten begrenzt, die bei der Vertretung durch nur einen Verteidiger angefallen wären.

Leitsatz des Gerichts