BerHG § 8; RVG § 55
Notwendigkeit des Original-Berechtigungsscheins
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 282 ff.

  1. Wird eine Beratungshilfevergütung elektronisch eingereicht, ist die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines in Papierform nicht mehr notwendig.
  1. Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet und dies anwaltlich versichert wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 3, 14; VV RVG Nr. 3102, 3106
Berücksichtigung einer Online-Verhandlung bei der Gebührenbemessung
LSG Essen, Beschluss vom 30.03.2022 - L 6 AS 699/21 B
Fundstelle: AGS 2022, S. 251 ff.

  1. Die anwaltlichen Vorbereitungstätigkeiten eines gerichtlichen Termins, welcher online mittels digitaler Bild- und Tonübertragung als Video-Sitzung § 110 a SGG durchgeführt wird, sind gebührenerhöhend zu berücksichtigen.
  1. Tätigkeiten, welche einer Terminsvorbereitung dienen, wirken sich dabei auf die Bemessung der Verfahrensgebühr aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104;  ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; VwGO § 173 S. 1
Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.10.2021 - 7 E 10100/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 21 ff.

  1. Eine Terminsgebühr für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (Nr. 3104 VV V. m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV), entsteht unabhängig davon, ob im gerichtlichen Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.
  1. Zu den Voraussetzungen einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung.
  1. Dass das tatsächliche Vorliegen dieser Voraussetzungen zwischen den Beteiligten streitig ist, hindert die Festsetzung der Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren nicht. Ausreichend ist insoweit die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen (hier: hinreichende Glaubhaftmachung verneint).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

VV RVG Abs. 1, 4 der Anm. zu Nr.1000, Nr. 3104; GNotKG § 125
Keine Einigungsgebühr im Notarkostenverfahren; Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2021 - 6 W 25/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 118 ff.

  1. Eine Vereinbarung über die Höhe der notariellen Gebühren ist grundsätzlich unzulässig. Deshalb kann eine solche Vereinbarung keine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 ff. VV auslösen.
  1. Die schriftliche Stellungnahme zu einem über das Gericht schriftlich unterbreitetem Vergleichsvorschlag löst keine Terminsgebühr aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 91 Abs. 1 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags
OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2021 - 17 W 51/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 269 f.

  1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig.

  2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags auch dann, wenn der klagende Versicherungsnehmer die Möglichkeit gehabt hätte, gegen die Versicherung im Wege einer Stufenklage vorzugehen. Denn auch in einem solchen Fall hätte der Kläger die im Zuge der Auskunft erteilten Angaben der Versicherung unter Hinzuziehung eines Privatgutachters einer Plausibilitätsprüfung unterziehen können.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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