EstG § 9 Abs. 1 S. 1
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
BFH, Beschluss vom 31.03.2022 - VI B 88/21
Fundstelle AGS 2022, S. 333 f.

  1. Strafverteidigungskosten sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.

  2. Der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, betrifft grds. die konkrete Tat, aufgrund der die Strafverteidigungskosten angefallen sind.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

StPO § 404 Abs. 5 S. 1 StPO; ZPO §§ 117, 119 Abs. 1 S. 1
PKH-Antrag ohne Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - 3 StR 55/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 322

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe löst keine Verpflichtung des
(Revisions-)Gerichts aus, die - aktuellen - wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 18 Abs. 1 Nr. 16, 25 Abs. 1 Nr. 4, 33 Abs. 1; ZPO §§ 802f, 802g
Gegenstandswert im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft
BGH, Beschluss vom 18.11.2022 - I ZB 9/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 35 ff.

  1. Im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird.

  2. Zu den Nebenforderungen zählen auch Zinsen und Kosten.

  3. Der Gegenstandswert beträgt jedoch höchstens 2.000,00 EUR.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 114 Abs. 1, 115, 118 Abs. 2
Bezug und Nachweis eines äußerst geringen Gehaltsbetrages aus einer Rente im PKH-Bewilligungsverfahren
BGH, Beschluss vom 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 32 f.

Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dritter etwa auch mittels eidesstattlicher Versiche­rungen nachzuweisen. Kommt die Antragstellerin ihrer Verpflichtung zur Aufklärung nicht, nur unvollständig oder widersprüchlich nach, ist ihr Begehren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich und daher abzulehnen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 280, 675 I; VVG § 86 I 1
Kostenschaden des Mandanten trotz Deckungszusage des Versicherers
BGH Urteil vom 29.9.2022 - IX ZR 204/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 449 ff.


Der Deckungsanspruch gegen seinen Rechtsschutzversicherer schließt die Annahme eines (Kosten-)Schadens des Mandanten in Folge einer Beratungspflichtverletzung des Rechtsanwalts auch dann nicht aus, wenn der Mandant nur einen Auftrag unter der Bedingung einer Deckungszusage erteilt.


Leitsatz der Redaktion der NJW

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