RVG VV Nrn. 4141, 4104, 4106 ff.
Höhe der Zusätzlichen Gebühr im vorbereitenden Verfahren
LG Marburg, Beschl. v. 30.11.2018 - 4 Qs 52/18
Fundstelle: AGS 2/2019, S. 61

 Die zusätzliche Gebühr bei Einstellung im vorbereitenden Verfahren bemisst sich nicht nach Nr. 4104 VV, sondern nach den Nrn. 4106 ff. VV und richtet sich danach, welches Gericht mit dem Verfahren befasst worden wäre, wenn sich das Verfahren nicht erledigt hätte.

Leitsatz der Schriftleitung AGS