ZPO § 91 Abs. 1 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags
OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2021 - 17 W 51/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 269 f.

  1. Ist der Kläger ohne die Einholung eines Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag oder zur Bezifferung der Klageforderung nicht in der Lage, sind die hierdurch angefallenen Privatgutachtenkosten erstattungsfähig.

  2. Dies gilt in einem Rechtsstreit auf Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags auch dann, wenn der klagende Versicherungsnehmer die Möglichkeit gehabt hätte, gegen die Versicherung im Wege einer Stufenklage vorzugehen. Denn auch in einem solchen Fall hätte der Kläger die im Zuge der Auskunft erteilten Angaben der Versicherung unter Hinzuziehung eines Privatgutachters einer Plausibilitätsprüfung unterziehen können.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS