§§ 56, 33 RVG
Gerichtliche Zuständigkeit bei Festsetzung der Vergütung für Beratungshilfe
OLG Koblenz, Beschl,.v. 28.11.2011 – 14 W 694/11 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 179
Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass die Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgt ist. Beschwerdegericht ist das Landgericht.
Leitsatz des Gerichts
§ 11 BORA
Keine Auskunftspflicht gegenüber Rechtsschutzversicherung
Ein Anwalt hat gegenüber einer Rechtsschutzversicherung keine berufsrechtliche Pflicht, Auskünfte über den Mandatsverlauf zu geben. § 11 BORA stellt eine reine Mandantenschutzvorschrift dar, die mangels vertraglicher Beziehungen zwischen Rechtsschutzversicherer und Anwalt keine Anwendung findet.
Leitsatz des Gerichts
Fortbildungsnachweise gem. § 4 Abs. 2, § 15 FAO für das Jahr 2011
von Hauptgeschäftsführer RA Stefan Peitscher
§ 6 BORA
Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“
OLG Celle, Urteil vom 17.11.2011 – 13 U 168/11 = BeckRS 2012, 03386 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 222
Wirbt eine Anwaltssozietät mit der Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“, liegt hierin kein Verstoß gegen § 6 BORA, da der Rechtsuchende diese Bezeichnung rein geografisch versteht.
Leitsatz des Gerichts
1. Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.
2. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.Leitsatz des Gerichts
RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 1, 60, 61 Abs. 2; BGB § 126 b
Maßgebliches Übergangsrecht für die Vergütungsvereinbarung; Anforderungen an die Textform
BGH, Urt. v. 03.11.2011 – IX ZR 47/11 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 21 ff.
1. Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.
2. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.
Leitsatz des Gerichts
ARB 2000 § 18; ARB 75 § 17
Bindungswirkung eines Stichentscheids
OLG Hamm, Urt. v. 14.10.2011 – I-20 U 922/10 Fundstelle: AGS 2012, S. 206
Leitsatz des Gerichts
BGB §§ 194 ff.; RVG §§ 3 a ff.
Unterbrechung der Verjährung der gesetzlichen Vergütung durch Klage auf vereinbarte Vergütung
OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2011 – I-28 U 78/11
Fundstelle: AGS 2012, S. 438 f
Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB §§ 194 ff.; RVG §§ 3 a ff.
Unterbrechung der Verjährung der gesetzlichen Vergütung durch Klage auf vereinbarte Vergütung
OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2011 – I-28 U 78/11 Fundstelle: AGS 2012, S. 438 f
Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BRAO § 59 e,f
Mehrheitserfordernisse bei RA-GmbH
BGH, Urt. v. 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10 Fundstelle: NJW Spezial 2012, S. 3
1. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte Patentanwälten zusteht, welche nicht zugleich Rechtsanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
2. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer mehrheitlich nicht zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassene Patentanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
Leitsatz des Gerichts
Anmerkung:
Gemäß §§ 59 e, 59 f, 59 a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BRAO muss die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte in Rechtsanwaltsgesellschaften Rechtsanwälten zustehen. Ebenso müssen die Geschäftsführer dieser Gesellschaft mehrheitlich Rechtsanwälte sein. Patentanwälte sind keine Rechtsanwälte im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung. Nichtanwaltlichen Geschäftsführern kann danach allenfalls Gesamtvertretungsmacht zusammen mit anwaltlichen Geschäftsführern eingeräumt werden, die alleiniges Handeln des berufsfremden Geschäftsführers verhindern können, nicht jedoch Einzelvertretungsmacht.
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
