RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB §§ 823, 249
Erstattung der Kosten einer Deckungsschutzanfrage
1. Bei der Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine gesonderte Angelegenheit i. S. v. § 15 RVG, für die der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV zuzüglich Auslagen erhält.
2. Der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Streitwert entspricht den voraussichtlichen Kosten einer Deckungsschutzklage, also den aller Voraussicht nach entstehenden beiderseitigen Rechtsanwaltskosten sowie den Gerichtskosten für eine Instanz.
3. Der aufgrund eines Verkehrsunfalls zu leistende Schadensersatz erstreckt sich auch auf die durch eine Deckungsschutzanfrage entstehenden Anwaltskosten.
Leitsatz der Schriftleitung AGS
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Zur Bewertung der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte im Rahmen der Prozesskostenhilfeprüfung
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.04.2009 – 5 WF 192/07Fundstelle: AGS 2009, S. 549
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe sind bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens gem. § 115 ZPO für Fahrten zur Arbeitsstätte entsprechend Nr. 10.2.2. der Süddeutschen Leitlinien pro gefahrenen Kilometer 0,30 EUR vom Einkommen abzuziehen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nr. 7008; GKG § 28 Abs. 2; GKG-KostVerz. Nr. 9003; UStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 6
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
Der gesetzliche Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers umfasst auch die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer.
Leitsatz Schriftleitung AGS
RVG VV Abs. 1 S. 1 zu Nr. 3104
Keine Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei schriftlicher Entscheidung
OLG Oldenburg, Beschl. v. 31.03.2009 – 13 WF 63/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 219
Eine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV kommt in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche Verhandlung nicht in Betracht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Reiseauslagen des PKH-Anwalts zum Mediationstermin
Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten „gerichtsnahen“ Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).
Leitsatz des Gerichts
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: