Referentenentwurf des BMJV zur Änderung der BRAO
Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt.
Durch die Berufsanerkennungsrichtlinie 2015/36/EG – 2013/55/EU wurden die Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben wurden, neu gestaltet. Mit dem Gesetzentwurf wird die neu gefasste Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe umgesetzt.
Insbesondere werden die bereits bestehenden Regelungen über die Ablegung einer Eignungsprüfung, die Rechtsanwälten aus anderen Mitgliedstaaten die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft ermöglicht, an die neuen Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst.
Mit dem Gesetzentwurf werden zudem in verschiedenen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Rechtsdienstleister und Notare Neuregelungen vorgenommen, die unter anderem folgende Aspekte betreffen: