VV RVG Nr. 3100, 3101
Verfahrensgebühr für das Einreichen einer Schutzschrift
BGH, Beschl. v. 05.11.2008 – I ZB 16/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 265 f.
Der mit der Vertretung im Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt erhält für das Einreichen einer Sachvortrag enthaltenden Schutzschrift eine 1,3 Verfahrensgebühr.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
BGB §§ 242, 613 a, 705; ZPO §§ 138, 253, 313, 540, 547, 736; ArbGG § 69; KSchG §§ 1, 4; PartGG §§ 1, 2, 3, 4, 5; BRAO §§ 27, 113
Schließung einer Anwaltskanzlei bei Gründung einer neuen Sozietät kein Betriebsübergang
1. Wird eine Anwaltskanzlei von mehreren Rechtsanwälten als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben, so ist regelmäßig diese Gesellschaft und nicht jeder einzelne Gesellschafter Arbeitgeber der in der Kanzlei beschäftigten Arbeitnehmer.
2. Beschließen die Gesellschafter die Schließung der Anwaltskanzlei, so liegt kein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vor, wenn sich nach erfolgter Einstellung der Kanzleitätigkeit ein Teil der bisherigen Gesellschafter zu einer neune Anwaltssozietät in anderen Geschäftsräumen zusammenschließt und die übrigen Gesellschafter in eine andere Anwaltskanzlei eintreten oder sich als Rechtsanwälte selbstständig machen und jeder Gesellschafter seinen bisherigen Mandantenstamm weiterbetreut, ohne dass er das bisherige Büropersonal oder einen wesentlichen Teil desselben übernimmt.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nrn. 1000, 1003
Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich, wenn für den Abschluss des Vergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt wird
LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008 – 3 Ta 210/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 58 ff.
Die Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs bemisst sich auch dann nicht nach Nr. 1003 VV (1,0-facher Satz), sondern nach Nr. 1000 VV (1,5-facher Satz), wenn für den Abschluss des Mehrvergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
UStG §§ 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), 16 Abs. 1 Nr.1, 19 Abs. 1, 20; RVG §§ 15, 60 Abs. 1
Umsatzsteuerersatz für die anwaltliche Vergütung
OVG Münster, Beschl. v. 23.10.2008 – 19 E 504/07 Fundstelle: NJW 2009, S. 933 f
Für die anwaltliche Vergütung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung, sondern darauf an, wann sie fällig geworden ist. Mit Wirkung vom 1.1.2007 gilt der erhöhte Umsatzsteuersatz von 19 %.
Leitsatz der Redaktion der NJW
StPO § 23
Befangenheit des Vorsitzenden Richters des Anwaltsgerichts
AnwG Köln, Beschl. v. 20.10.2008 – 10 EV 202/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 1622 f.
Gegen ein Mitglied einer Kammer des Anwaltsgerichts besteht nicht bereits deswegen die Besorgnis der Befangenheit, weil der Richter über eine disziplinarrechtliche Maßnahme der Rechtsanwaltskammer zu entscheiden hat, an der als Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer zuvor ein Sozius seiner Kanzlei mitgewirkt hat.
Leitsatz des Einsenders der NJW
ZPO § 531; BRAO a. F. § 51 b
Erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede
BGH, Urt. v. 16.10.2008 – IX ZR 135/07 (KG) Fundstelle: NJW 2009, S. 685 ff.
Sind die die Erhebung der Verjährungseinrede und den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände unstreitig, ist die erstmals in der Berufungsinstanz eines Anwaltshaftungsprozesses erhobene Verjährungseinrede auch dann zuzulassen, wenn zur Frage der Sekundärhaftung weitere Feststellungen erforderlich sind.
Leitsatz des Gerichts