ZPO § 4 Abs. 1
Streitwert bei Einklagen der Geschäftsgebühr
BGH, Beschl. v. 15.05.2007 – IV ZB 18/06 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 355 f.
Vorprozessual aufgewendete Kosten zur Durchsetzung des im laufenden Verfahren geltend gemachten Hauptanspruchs wirken nicht werterhöhend.³
3 Leitsatz des Gerichts
RVG § 2 II, RVG VV Vorb. 3 III, Nrn. 3202, 3104
Terminsgebühr – Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren trotz Streits über Vorliegen der Voraussetzungen des Gebührenanfalls
BGH, Beschl. v. 10.05.2007 – VII ZB 110/06 (OLG Bamberg) Fundstelle: NJW 2007, S. 2859
Eine Terminsgebühr gem. Nr. 3202 i. V. mit Vorbemerkung 3 III des Vergütungsverzeichnisses kann auch dann im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO festgesetzt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen für den Anfall der Gebühr zwischen den Parteien streitig sind (im Anschluss an BGH, NJW 2007, S. 2858).³
3 Leitsatz des Gerichts
ZPO §§ 91 a, 585
Erledigung eines selbstständigen Beweisverfahrens
BGH, Beschl. v. 09.05.2007 – IV ZB 26/06 Fundstelle: RVGreport 2007, S. 360
Erklären die Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend, ein gerichtlich angeordnetes, aber nicht mehr zu Ende geführtes selbstständiges Beweisverfahren habe sich erledigt, und kommt es nicht zum Hauptsacheverfahren, ist kein Raum für eine Kostenentscheidung, auch nicht in entsprechender Anwendung von § 91 a ZPO.³
3 Leitsatz des Gerichts
(Wettbewerbsrechtliche) Anforderungen an Erstberatung
BGH, Beschl. v. 03.05.2007 – I ZR 137/05, AnwBl. 2007, 870; BRAK-Mitt. 2008, 38
Fundstelle: BRAK-Mitt. 2008, S. 38 f.
Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Anwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst.
Leitsatz der Redaktion der BRAK-Mitteilungen
BRAO § 49 b Abs. 1 S. 1; RVG §§ 4 Abs. 2 S. 3, 34 Abs. 1
Werbung für Erstberatung im Arbeitsrecht von 10 bis 50 €
BGH, Beschl. v. 03.05.2007 – 1 ZR 137/05
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 19 f.
1. Ein Arbeitnehmer, der sich in arbeitsrechtlichen Fragen an den Rechtsanwalt wendet, ist gem. § 13 BGB Verbraucher.5
2. Eine Erstberatung stellt eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung dar, ohne dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder die Erstberatung schriftlich zusammenfasst.5
3. Die Vereinbarung der Vergütung für außergerichtliche Beratung (Erstberatung) im Arbeitsrecht betreffend Verträge, Abmahnung oder Kündigung in Höhe von 10 Euro bis 50 Euro ist nicht unangemessen niedrig.5
5 Leitsatz des Verfassers des RVGreports