Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.500 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den fünf größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für unsere Geschäftsstelle einen Sachbearbeiter (m/w/d) als Elternzeitvertretung in Vollzeit zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft und Einschätzungen zu aktuellen beruflichen Themen erhoben.

Jedes Jahr empfängt die Pariser Anwaltskammer im Rahmen des Programms „Stage International“ im Oktober und November 30 junge französischsprachige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis 40 Jahre aus allen Kontinenten, die sich mit dem französischen Recht vertraut machen und den Alltag einer Anwaltskanzlei in Paris kennenlernen möchten. Das „internationale Praktikum“ bietet die Gelegenheit, die Rechtsvergleichung zu fördern und internationale Brücken zu schlagen.

Die diesjährige Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer findet am Mittwoch, 15.04.2026, 16:00 Uhr, im Maximilianpark, „Werkstatthalle“, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm, statt.

Nehmen Sie teil, entscheiden Sie mit und informieren Sie sich über aktuelle Fragen der anwaltlichen Berufspolitik und des Anwaltsrechts! Nutzen Sie zudem die Gelegenheit, die Kandidatinnen und Kandidaten der kommenden Vorstandswahl kennen zu lernen, die sich Ihnen in der Versammlung verstellen werden!

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) legt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Anpassung amtlicher Vollstreckungsformulare vor. Hintergrund ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das Änderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vorsieht. Ziel ist, die Zwangsvollstreckung in Deutschland konsequent zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen.

Die Mitteilungen zum Mitgliedsbeitrag und Umlage (beA) 2025 wurden im Januar 2026 in Ihr beA-Postfach eingestellt.

Bitte prüfen Sie Ihr beA auf den Eingang und speichern Sie das elektronische Dokument ab, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.

Für das Jahr 2026 beträgt der Kammerbeitrag 395,00 €. Für nichtanwaltliche Pflichtmitglieder i. S. des § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO reduziert sich dieser auf 345,00 €. Die Umlage (beA) beträgt 2026 70,00 €.
Beitrag sowie Umlage (beA) sind seit dem 1. Werktag des Monats Februar 2026 fällig.

Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2025 erneut gesunken. Das zeigen von der BRAK veröffentlichte Statistiken. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB berücksichtigt dabei die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 1.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.9. auch noch bestanden haben.

Eine von der BRAK zwischen Ende Oktober und Anfang Januar durchgeführte Befragung in der Anwaltschaft zeigt alarmierende Praktiken von Rechtsschutzversicherern. Hintergrund der Befragung waren an die BRAK herangetragene Berichte, dass Rechtsschutzversicherer – unter Erteilung von Rechtsrat – anwaltlich vertretene Mandantinnen und Mandanten durch Abstandszahlungen dazu anhalten, erteilte Mandate zu widerrufen und von der Rechtsverfolgung abzusehen.

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