Der Fachkräftemangel in den freien Berufen spitzt sich zu. Immer mehr Freiberuflerinnen und Freiberufler gehen davon aus, in den nächsten zwei Jahren weniger Personal zu haben; inzwischen sind dies nach den gerade veröffentlichten Ergebnissen der Sommer-Konjunkturumfrage des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) fast 20 % der befragten Freiberuflerinnen und Freiberufler. BFB-Präsident Friedemann Schmidt sieht hierin ein Zeichen der Resignation, viele Freiberufler könnten bereits jetzt ihre Dienste aufgrund Personalmangels nur noch eingeschränkt anbieten.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine aktualisierte Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNoFa) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet im ersten Ausbildungsjahr 833,48 Euro,im zweiten Jahr 932,91 Euro und im dritten Jahr 1.031,04 Euro.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat uns gebeten, unsere Mitglieder auf Folgendes hinzuweisen: 

Die beA-Mitarbeitendenkarten, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die ersten Karten verlieren also im September 2023 ihre Gültigkeit. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beginnt daher ab August 2023 mit dem Tausch der beA-Karten Mitarbeiter.

Dem Europäischen Gerichtshof liegt ein Vorabentscheidungsverfahren vor, mit dem das berufsrechtliche Verbot auf den Prüfstand gestellt wird, dass sich nicht-anwaltliche Gesellschafter an Anwaltsgesellschaften beteiligen können. Auf Anfrage des Bundesjustizministeriums hat die BRAK zu dem Verfahren Stellung genommen. Sie legt dar, weshalb das Verbot zur Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit unabdingbar ist.

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