BRAO, §§ 43 a Abs. 3; StGB §§ 186, 193
Unsachlichkeit, üble Nachrede und Nötigung
AGH NRW, Urteil vom 05.03.2021 – 2 AGH 5/20
Fundstelle: NJW-Spezial 2021, S. 350

Der Hinweis eines Anwalts in einem Schreiben, er werde „im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs ein serbisches Inkassobüro einschalten, das Hausbesuche durchführt“, ist als Drohung mit einem empfindlichen Übel anzusehen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin
Berlin, 09.02.2021 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 1/2021)

Zum 1.1.2021 hat das Land Bremen für seine Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen) die verpflichtende Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs eingeführt. Bremen ist das zweite Bundesland, in dem Anwält*innen für bestimmte Gerichtszweige einer aktiven Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) unterliegen. Aber was bedeutet das im Einzelnen? Und was gilt, falls dabei etwas nicht richtig läuft? Der Beitrag gibt einen Überblick über Bereiche mit Nutzungspflichten und über Ausnahmen und Heilungsmöglichkeiten.

Kein Recht auf Erlass des Kammerbeitrags
AGH NRW, Urteil vom 19.02.2021 – 1 AGH 34/20
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 351

Es ist nicht zu beanstanden, alle Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer in gleicher Höhe zum allgemeinen Kammerbeitrag heranzuziehen, ohne auf die Einkommenssituation des einzelnen Berufsträgers abzustellen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

SGB X § 63 Abs. 1 und 2; RVG § 34
Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Beratungskosten
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2021 – L 3 AL 18/18
Fundstelle: AGS 2021, S. 218

Lässt sich der Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren nicht anwaltlich vertreten, sondern lediglich beraten, sind die durch die Beratung entstandenen Anwaltskosen bis zur Höhe der fiktiven Vertretungskosten erstattungsfähig.

Leitsatz des Gerichts

 

 

Nr. 7008 VV RVG
Umsatzsteuerfreie Vergütung bei Verbraucher-
Mandanten außerhalb der EU

VG Berlin, Beschl. v. 18.2.2021 – 14 KE 4/21
Fundstelle: AGS 4/2021, S. 175

Vertritt ein Anwalt einen Mandanten (Verbraucher) mit Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union (sog. Drittland), ist seine Tätigkeit umsatzsteuer-
frei.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Die BRAK hat sich differenziert mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe auseinandergesetzt. Mit dem Gesetz soll das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften umfassend modernisiert und an die Entwicklungen und Erfordernisse der anwaltlichen Tätigkeit angepasst werden. Gegenüber dem im November 2020 vorgelegten Referentenentwurf, zu dem die BRAK umfassend Stellung genommen hatte, enthält der Regierungsentwurf einige Änderungen, die in Teilen auch der von der BRAK vorgebrachten Kritik Rechnung tragen.

Nr. 1000 VV RVG; §§ 103, 104 Abs. 2 S. 1, 294 ZPO
Einigungsgebühr
bei Klagerücknahme; Teilweiser Verzicht auf Kostenerstattung

OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.2.2021 – 6 W 96/20
Fundstelle: AGS 4/2021, S. 164

1. Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an.
2. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte hätte sich in der Kostenregelung verpflichtet, ausschließlich eine Verfahrensgebühr zur Festsetzung anzumelden, wenn er die Klage zurücknimmt, so hat der Kläger diesen Vortrag im Streitfall glaubhaft zu machen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist seit Kurzem die Suche nach Pflichtverteidigern möglich. Über das entsprechende Feld im Verzeichnis können sowohl die Justiz als auch das rechtsuchende Publikum gezielt nach Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.

In Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen entsprechenden Eintrag im Verzeichnis wünschen, können ihre Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, an ihre zuständige Rechtsanwaltskammer melden. Für die Pflege der im Verzeichnis enthaltenen Daten sind ausschließlich die Rechtsanwaltskammern zuständig; Änderungen können daher nur diese – nicht die BRAK – vornehmen.

Weiterführender Link:

Die gegenwärtige Lage und die Zukunft der Mediation in Deutschland, insbesondere der rechtliche Regulierungsrahmen, sind Gegenstand einer Konferenz, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2021 veranstaltet. Mit Vertretern aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Ländern, Anwaltschaft und Justiz soll dort diskutiert werden, ob die Ausbildung und Zertifizierung von Mediator*innen der staatlichen Steuerung bedürfen und wie die Mediation in das bestehende Rechtsschutzsystem eingebettet ist. Aus Anlass der Konferenz, bei der die BRAK durch den Vorsitzenden ihres Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung, Michael Plassmann, vertreten sein wird, hat die BRAK Empfehlungen zur Regelung der Qualitätssicherung und -kennzeichnung von Mediationsangeboten erarbeitet.

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