beA Wegweiser
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen beA Wegweiser für Anfragen zusammengestellt. Diesen finden Sie hier:
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Nrn. 1008, 4142 W RVG; §§ 146, 146a StPO; § 134 BGB
Kostenerstattung nach Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung im Einziehungsverfahren
OLG Stuttgart, Beschl. v. 7.8.2018 - 4 Ws 175/18
Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 426
1. Das Verbot der Mehrfachverteidigung gern. §146 StPO gilt auch im Einziehungsverfahren.
2. Der Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung gem. § 146 StPO führt dazu, dass
  der zugrunde liegende Mandatsvertrag und die Vollmacht unwirksam sind.
3.Auch wenn der Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung im Verfahren
  unbemerkt geblieben ist, kann die Kostenerstattung im Kostenfestsetzungsverfahren versagt
  werden.
4.Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung findet eine
  Gebührenerhöhung gem. Nr. 1008 W RVG keine Anwendung.
Leitsatz des Gerichts
RVG § 15 Abs. 2; BRAGO § 33 Abs. 3; RVG VV Nrn. 3401, 3402, 31 04; ZPO §§ 91, 278 Abs. 6
Terminsgebühr für Terminsvertreter und Verfahrensbevollmächtigten
OLG Celle, Beschl. v. 4.7.2018 -21 WF 163/17
Fundstelle: AGS 0809/2018, S. 379
1. Nimmt der Terminsvertreter einen Verhandlungstermin wahr und wird danach im  
  schriftlichen Verfahren unter Mitwirkung des Verfahrensbevollmächtigten ein Vergleich
 geschlossen, so entsteht für den Terminsvertreter eine Terminsgebühr nach Nr. 3402 VV
  und für den Verfahrensbevollmächtigten gesondert eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1
  Nr. 1 zu Nr. 3104 VV.
2. Beide Gebühren sind auch erstattungsfähig.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Nrn. 1000, 1003 VV RVG
Einigungsgebühr bei Teilklagerücknahme und Teilanerkenntnis
OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.6.2018 - 6 W 51/18
Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 419
Die Einigungsgebühr (Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-W) entsteht auch dann, wenn die Parteien in der mündlichen Verhandlung wechselseitige, zur Beendigung des Verfahrens führende
Prozesserklärungen abgegeben haben und nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass diese Erklärungen auf einer - auch stillschweigenden - Vereinbarung über diese
Form der Verfahrensbeendigung beruhen.
Leitsatz des Gerichts
FamFG § 137 Abs. 1; ZPO § 114
Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren
OLG Jena, Beschl. v. 4.1.2018 - 1 WF 713/17
Fundstelle: AGS 0809/2018, S. 427
Dem Antragsgegner ist auch für ein Ehescheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen. Eine Versagung kann nicht auf mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung (hier: Antrag auf Abweisung des Ehescheidungs- antrages) gestützt werden. Das Ehescheidungsverfahren untersteht dem Verbundprinzip.
Ist dem Antragsgegner für die Folgesache Versorgungsausgleich in jedem Falle Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, da insoweit die hinreichende Erfolgsaussicht
nicht in Frage steht, kann es nicht sein, dass ihm insoweit und auch für die elterliche Sorge ein anwaltlicher Vertreter beigeordnet wird, der im Ehescheidungsverfahren für ihn nicht auftreten kann, obwohl über die Scheidung und die Scheidungsfolgesachen im Verbund
zu verhandeln und zu entscheiden ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
§ 41 Abs. 2 GKG; §§ 3, 6 Satz 1 ZPO
Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters
KG, Beschl. v. 28.12.2017- 12 W 48/17
Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 350
Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des
Mieters richtet, bestimmt sich gem. § 41 Abs. 2 GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
§§ 3 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1, 45, 47 RVG; Nr. 3512 VV RVG
Vorschussanspruch des PKH-Anwalts im Verfahren vor dem BSG
BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B
Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 415
1. ln sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen dem Rechtsanwalt Betragsrahmen-
  gebühren anfallen, hat der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt
  einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Gewährung eines Vorschusses in der Regel in
  Höhe der Mittelgebühr.
2. Die Mittelgebühr ist in den Normalfällen, in denen sämtliche, vor allem die nach § 14  
  Abs. 1 Satz 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, die billige
  Gebühr.
3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch die von dem Rechtsanwalt oberhalb der
  Mittelgebühr vorschussweise angesetzte Rahmengebühr billig ist. Im Allgemeinen sind
  nämlich Abweichungen bis zu 20 % noch als billig und damit verbindlich anzusehen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO
Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten
BGH, Beschl. v. 9.5.2018- I ZB 62/17
Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 341
Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 HS 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen
Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Tatsächlich angefallene Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind deshalb insoweit erstattungsfähig,
als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks
beauftragt hätte.
Leitsatz des Gerichts
§§ 23 Abs 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 RVG
Rechtsbeschwerdeverfahren im Markenlöschungsstreit
BGH, Beschl. v. 18.10.2017- I ZB 105/13
Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 354
1. Für die Festsetzung des Gegenstandswertes des Rechtsbeschwerdeverfahrens
  im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der
  Aufrechterhaltung seiner Marke maßgeblich.
2. Im Regelfall entspricht die Festsetzung eines Gegenstandwertes von 50.000 € billigem  
  Ermessen.
3. Im Einzelfall kann der Wert jedoch angesichts des Interesses des Markeninhabers an der  
  Aufrechterhaltung seiner umfänglich benutzten Marke auch deutlich darüber liegen.
Leitsatz des Verfassers des RVGReports
§§ 53 Abs. 10 BRAO, 774 Abs. 1 BGB, 324 Abs. 1 InsO analog
Abwicklervergütung als Masseverbindlichkeit?
AG Bückeburg, Urteil vom 13.7.2018 - 31 C 55/18
Fundstelle: NJW-Spez. 22/2018, S. 703
Bei allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Abwicklerbestellung, die vor Insolvenzeröffnung begründet wurden, handelt es sich um einfache lnsolvenzforderungen,
die zur Tabelle anzumelden sind.
Leitsatz des Autors der NUJW