beA: Grünes Licht für Client Security: Ab 4.7.2018 installieren!
Wie berichtet, haben auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 27.6.2018 die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern mehrheitlich beschlossen, das beA in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass secunet die Beseitigung zweier in ihrem Gutachten vom 18.6.2018 bezeichneten Schwachstellen bestätigt hat, soweit sie sich auf die Client Security beziehen.