Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen - Die unbekannte Institution?
von
RA und Notar a.D. Wolfgang Ehrler, Herdecke
Vizepräsident des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NRW
KammerReport 3/2018 vom 25.06.2018 S. 23 f
Allgemeines:
Im Jahr 1985 wurde das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen gegründet. Lt. Errichtungsgesetz müssen alle seitdem bei einer Rechtsanwaltskammer in NRW zugelassenen Kolleginnen und Kollegen Pflichtmitglieder des Versorgungswerks werden. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts stellt das Versorgungswerk eine echte Altersvorsorge dar, vergleichbar mit der Deutschen Rentenversicherung Bund. Jedes Mitglied des Versorgungswerks hat die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.
Die Pflichtmitgliedschaft begründet in diesem Zusammenhang auch Rechte, nämlich:
sofortigen Schutz ohne Wartezeit;
keine Gesundheitsprüfung;
kein höherer Beitrag bei erhöhtem Risiko.
Die Leistungen des Versorgungswerks bestehen in der Gewährung von Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Zuschüssen für Reha-Maßnahmen und Sterbegeld für die Mitglieder sowie Witwen- und Waisenrenten für Angehörige.