Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde am 7.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1.6.2026 in Kraft. Der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, tritt nach Art. 13 III KostBRÄG bereits am 1.6.2025 in Kraft.

Seit längerem sind im gesamten Bundesgebiet wiederholt Fälle aufgetreten, in denen vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien Betroffene durch gefälschte Anwaltsidentitäten bzw. Gerichtsbeschlüsse zu schädigen versuchten.

Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie unter https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/2025-BRAK_Hinweise_zum_Umgang_mit_Fake-Kanzleien.pdf eine Beschreibung der bekannten Modi Operandi und – soweit möglich – Handlungsempfehlungen zu diesem Thema.

Die Sitzungsprotokolle der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer - des sog. Anwaltsparlaments - können im neu gestalteten Online-Archiv auf der BRAK-Website nun komfortabel abgerufen werden. Sie sind übersichtlich nach den verschiedenen Legislaturperioden der Satzungsversammlung geordnet und können dort auch im Zusammenhang mit den zur jeweiligen Sitzung gehörenden Tagesordnungen und den gefassten Beschlüssen angesehen werden.

Das Archiv umfasst sämtliche Legislaturperioden der Satzungsperioden seit ihrer Einsetzung im Jahr 1995.


Weiterführende Links:
Archiv der Sitzungsprotokolle ab 1995
Tagesordnungen und Beschlüsse der Satzungsversammlung

Ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt: Am 12.3.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden. 
Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutscher Juristinnenbund (djb) und Neue Richtervereinigung (NRV) haben in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der Bundestagswahl Reformen in der juristischen Ausbildung gefordert. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich der Herausforderungen in beiden Phasen der juristischen Ausbildung anzunehmen und gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden wirksame Lösungen zu implementieren, um die juristische Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten.

In ihrer Sitzung am 25.11.2024 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen § 32 der Berufsordnung (BORA) beschlossen, der eine Richtschnur für das Ausscheiden von Anwältinnen und Anwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft liefert. Die Regelungen gelten ebenso beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwältinnen und Anwälten.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Rechtsanwaltskammer Hamm ab sofort auch in den sozialen Medien auf Instagram und LinkedIn vertreten ist.

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