Aufsatz "Wie nutzt man das beA"? von Rechtsanwältin Friederike Wohlfeld BRAK, Berlin
Aufsatz
Wie nutzt man beA?
Die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs im Überblick
Rechtsanwältin Friederike Wohlfeld, BRAK, Berlin
Berlin, 05.04.2017 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2017)
Alle im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA. Das beA ist automatisch einer natürlichen Person zugeordnet, dem Postfachinhaber. Dies sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; es können z.B. auch Abwickler oder Vertreter sein.