WBO § 20 Abs. 4; WDO 2002 § 142 S. 2; RVG § 23 Abs. 2, 3; VV RVG Nr. 7000; GKG-KostVerz. Nr. 9003; UStG § 10 Abs. 1 S. 6
Kostenschuldner der Aktenversendungspauschale; Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale; Gegenstandswert eines Verfahrens auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung
1. Der Rechtsanwalt ist Kostenschuldner der von ihm beantragten Aktenversendung, so dass die Aufwendungen hinsichtlich der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. keinen durchlaufenden Posten i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 6 UStG darstellen und damit der Umsatzsteuer unterliegen, die der Anwalt folglich dem Auftraggeber in Rechnung stellen muss.
2. Der Gegenstandswert eines Verfahrens auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung richtet sich nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG und ist grundsätzlich mit dem Regelwert von 5.000,00 € zu bewerten.
Leitsatz des Schrifleitung der AGS
Büroorganisation Rechtsanwälte - Ein Spiegel beruflicher Pflichten
von Rechtsanwalt Michael Salamon - Gelsenkirchen
RVG § 58 Abs. 3 RVG
Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung
OLG München, Beschl. v. 24.03.2010 – 4 Ws 34/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 219 f.
Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren von seinem Mandanten erhalten hat, sind nach § 58 Abs. 3 RVG auf seine Pflichtverteidigergebühren für die gesamte erste Instanz anzurechnen, weil insoweit das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszuges als eine Einheit gelten.
Leitsatz Gerichts
RVG § 34; BGB § 612
Ortsübliche Vergütung für Beratung
AG Bielefeld, Urt. v. 02.03.2010 – 4 C 3/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 160 f.
Die ortsübliche Vergütung für beratende Tätigkeiten ist mit 190,00 EUR je Stunde anzusetzen.
Leitsatz der Schriftleitung AGS
RVG §§ 22 Abs. 1, Abs. 2, 23 Abs. 1; GKG § 39 Abs. 2
Überschreiten des Höchstwertes bei mehreren Auftraggebern
OLG Hamm, Beschl. v. 01.03.2010 – 8 U 237/07 Fundstelle: AGS 2010, S. 394 f.
§ 22 Abs. 2 S. 2 RVG ist dann nicht anwendbar, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe i. S. v. Nr. 1008 VV ist, also wirtschaftliche Identität vorliegt.
Leitsatz der Schrifleitung der AGS
ZPO § 174 Abs. 1
Unwirksame Zustellung bei Unterzeichnung des EB durch Assessor
OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2010 – 2 Ws 48/10 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 575
Da „Assessor“ keine berufliche Qualifikation i. S. des § 174 Abs. 1 ZPO ist, kann der Adressat einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis einen Assessor nicht mit seiner Vertretung ermächtigen.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial