RVG VV Nr. 1003; ZPO § 621 g; BGB § 1684
Einigungsgebühr nur in Hauptsacheverfahren – endgültige Einigung im Termin vor einstweiliger Anordnung
Wenn in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowohl ein Hauptsache- als auch ein einstweiliges Anordnungsverfahren rechtshängig sind und in der mündlichen Verhandlung eine endgültige Einigung erfolgt, fällt grundsätzlich nur im Hauptsacheverfahren eine Einigungsgebühr an.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1
Erledigungsgebühr – Erforderliche Mitwirkung des Anwalts an der Erledigung des Verfahrens
BGH, Urt. v. 18.09.2008 – IX ZR 174/07 (LG Konstanz)
Fundstelle: NJW 2009, S. 368 f.
Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung geeignet ist. Ausführungen zur Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens können auch die Erledigung des anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens fördern.
Leitsatz des Gerichts
ZPO § 121 Abs. 1
Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Prozesskostenhilfeverfahren
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der bedürftigen Partei eine Rechtsanwaltssozietät beigeordnet werden.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nr. 7008
Die Aktenversendungspauschale und Umsatzsteuer-Pflicht
OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2008 – 1 Ws 184/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 110 f.
BRAO § 53 Abs. 10 S. 4, 5
Vertretervergütung für Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei
BGH, Beschl. v. 15.09.2008 – AnwZ (B) 78/07 (AnwGH Naumburg) Fundstelle: NJW 2009, S. 1003 ff.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 49 b Abs. 5
Darlegungs- und Beweislast für Belehrung über die Abrechnung nach dem Gegenstandswert
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.09.2008 – I-24 U 223/07 Fundstelle: AGS 2009, S. 11 f
Hat der Rechtsanwalt die näheren Umstände zu Hinweisen auf den Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit dargelegt, so ist der Mandant für die Behauptung der unterlassenen Belehrung beweispflichtig.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS