Gegen die Pläne der Bundesregierung, gerichtliche und behördliche Asylverfahren zu beschleunigen, haben sich Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein sowie Deutscher Anwaltverein in einer gemeinsamen Stellungnahme gewandt. Sie kritisieren, dass der Rechtsschutz für Asylsuchende massiv eingeschränkt werde und Verfahren sich erheblich verlängern würden.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet. Zur Durchführung der Evaluierungen werden Sie um Unterstützung gebeten.

ZPO § 569 Abs. 2 i. V. m. ZPO § 130 d
Pflicht zur Nutzung des beA für anwaltlichen Insolvenzverwalter
BGH, Beschluss vom 24.11.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 94


Legt ein zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Insolvenzverwalter Rechtsmittel im Insolvenzverfahren ein, ist dieser zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet.


Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

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