Ehrenamtliche Mitwirkung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Bearbeitung von Gnadensachen
Wird gegen jemanden wegen einer Straftat eine strafrichterliche Entscheidung oder wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße verhängt, so erlaubt es die Gnadenordnung NRW, in besonderen Einzelfällen auf ein Gnadengesuch hin diese Rechtsfolgen zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen.