GKG § 53 Abs. 1 S. 1; ZPO § 3

Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen

OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2017- 4 W 15/17

Fundstelle: AGS 2017, S. 278
 

Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen ist regelmäßig mit zwei Dritteln des Hauptsachewerts anzusetzen.

 

Leitsatz des OLG

 

RVG § 14 Abs. 1 Satz 1; StPO §464 b

Kostenfestsetzung bei Teilfreispruch; Differenztheorie

OLG München, Beschluss vom 30.01 .2017 - 4c Ws 5/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 231 f.

 

 

1.   Der Anspruch eines teilweise Freigesprochenen auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen (Wahlverteidigergebühren) ist trotz des Teilfreispruchs um die gesamten von der Staatskasse ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren zu kürzen.

 

2.   Die Berechnung nach der Differenzmethode erfolgt in drei Schritten, zu denen zunächst die Ermittlung der Wahlverteidigergebühren, sodann die der fiktiven Gebühren bei einer der Verurteilung entsprechenden Verfahrensführung und schließlich die Differenz zwischen diesen beiden Vergütungsbeträgen ermittelt wird.

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§ 78, 91 , 104, 143; GVG § 184; JVEG § 11

Erstattung von Übersetzungskosten

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2017- 14 W 22/17

Fundstelle: AGS 2017, 251 f.


Die Kosten der Übersetzung einer fremdsprachlichen Urkunde (hier: Gutachten) sind erstattungsfähig, soweit deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Einer gerichtlichen Anordnung der Übersetzung bedarf es dafür nicht.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO §§ 78, 91,104

Keine Erstattung der Mehrkosten bei Anwaltswechsel

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2017 - 14 W 4/17

Fundstelle: AGS 2017, S. 359

 

 

1.   Wird ein Anwaltswechsel vorgenommen, weil der bisherige Anwalt (vermeintlich) seine Pflichten verletzt hat, sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht erstattungsfähig.

 

2.   Diese sind im Innenverhältnis als Schadensersatz gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten geltend zu machen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

BGB §§ 627, 628

Kündigung des Anwaltsvertrages und Vergütung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2016 und vom 09.02.2017 - 2 U 85/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 255

 

Der Rechtsanwalt behält grundsätzlich auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des Mandats angedroht hat.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3; RVG §§ 52, 49

Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr

OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2016 - 20 WF 1122/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 352 f.

 

 

Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

RVG § 59 Abs. 1; GKG § 57 Abs. 2; ZPO §§ 122 Abs. 1 Nr.1 b, 123

Haftung eines bedürftigen Beteiligten für die Anwaltskosten eines ebenfalls bedürftigen Gegners

OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 WF 190/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 237 f.

 

 

Die Staatskasse kann die nach § 59 Abs. 1 RVG auf sie übergegangenen Vergütungsansprüche eines beigeordneten Rechtsanwalts auch dann gegen den im Verfahren unterlegenen Beteiligten geltend machen, wenn diesem ebenfalls ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB § 1626 a; FamFG § 20; RVG §§ 33 Abs. 3, 56

Mutwilligkeit bei getrennter Einleitung eines Umgangs- und Sorgerechtsverfahrens

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.08.2016 - 9 WF 208/16

Fundstelle: AGS 2107, S. 291 f.

 

 

1.   Das getrennte Anhängig machen eines Sorgerechts- und Umgangsantrags stellt keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Verfahrensführung dar, wenn sachliche Gründe für die getrennte Verfahrensführung vorliegen.

 

2.   Ein sachlicher Grund liegt vor, wenn die Regelung des Umgangs gegenüber der nach
§ 1626 a BGB begehrten Sorgerechtsregelung eine größere Eilbedürftigkeit hat und das Sorgerechtsverfahren hingegen noch weitergehender Ermittlungen bedurfte, ohne dass hier bei Verfahrenseinleitung erkennbar gewesen wäre, dass diese Ermittlungsergebnisse aller Voraussicht nach auch entscheidend für die Umgangssache sein würden.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

GVG § 198; RVG § 11

Entschädigung wegen der Dauer des Vergütungsfestsetzungsverfahrens eines Anwalts

OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2017- 6 SchH 1/16 EntV

Fundstelle: NJW 2017, S. 1328 ff.

 

 

1.     Unangemessen ist eine Verfahrensdauer, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 I 2 GVG ausgerichtete und den Gestaltungsspielraum der Gerichte bei der Verfahrensführung beachtende Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt ist.

 

2.     Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung ist die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen zu beachten. Bei einem Vergütungsfestsetzungsverfahres nmit geringem Streitwert ist außerdem eine Abweichung von dem in § 198 Abs. 2 S. 3 GVG niedergelegten Grundsatz nach unten in Betracht zu ziehen.

 

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

ZPO §91 Abs. 2 Satz 1; RVG VV Nr. 3200

Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Berufungserwiderung in Unkenntnis der Rechtsmittelrücknahme

OLG Celle, Beschluss vom 11.1.2017 - 2 W 1/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 109 ff.

 

Reicht der Berufungsbeklagte in unverschuldeter Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsmittelrücknahme eine Berufungserwiderung ein, steht ihm gegen den Berufungsführer ein Anspruch auf Erstattung der vollen Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 W RVG zu.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

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