Strafprozess: BRAK-Empfehlungen zur technischen Umsetzung der automatisierten Transkription
Der Anfang Mai vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen sieht vor, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen künftig in Tonaufzeichnungen festgehalten werden, die anschließend automatisch transkribiert werden. Die BRAK hatte sich zwar für die Einführung einer Videodokumentation stark gemacht, begrüßt jedoch auch die nun vorgesehene reine Tondokumentation und fordert deren rasche Umsetzung, weil die jetzige Situation ohne Inhaltsprotokolle aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar ist.