BRAO § 59i I
Berufsausübungsgesellschaften als Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft
BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17
Fundstelle: NJW 2022, S. 3146

Im Wortlaut des seit dem 01.08.2022 in Kraft befindlichen § 59i I 1 BRAO lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass eine aus Rechtsanwälten bestehende Berufsausübungsgesellschaft nicht Alleingesellschafterin einer anderen Berufsausübungsgesellschaft sein kann.

Leitsatz der Redaktion

Die Ausbildungszahlen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten gehen weiter zurück. Doch es gibt Lösungsansätze. Dr. Christoph Möllers, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Berufsbildung, kommt zu diesem schwierigen Thema in der LTO-Karriere zu Wort.

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