VV RVG Nr. 1000, 1003; VersAusglG § 10
Einigungsgebühr bei Verzicht auf Versorgungsausgleich
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 23.11.2009 – 5 WF 247/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 296 f.
Die Mitwirkung des Verfahrensbevollmächtigten an einer Vereinbarung, in der die Eheleute den Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs vereinbaren, löst auch dann eine Einigungsgebühr aus, wenn der Verzicht im Hinblick darauf vereinbart wurde, dass sich nach den erteilten Auskünften nur ein geringer Ausgleichsbetrag ergeben hat.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG § 4 a. F.; BGB § 138
Rechtsanwaltsvergütung, Sittenwidrigkeit
OLG Celle, Urt. v. 18.11.2009 – 3 U 115/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 5 ff.
1. Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, nach der der Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein Honorar in Höhe von 150,00 EUR je Stunde erhält, ist auch dann nicht nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn durch den erheblichen Zeitaufwand bei Bearbeitung der Angelegenheit der auf Stundenbasis berechnete Zahlungsanspruch denjenigen, der sich bei einer streitwertabhängigen Berechnung ergeben würde, deutlich übersteigt.
2. Schließen die Vertragsparteien zur Beseitigung eines Streits aus einer Vergütungsvereinbarung einen Vergleich, so bedarf dieser nicht der Form des § 4 a. F. RVG = 3 a RVG.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
ZPO §§ 122 Abs. 1 Nr. 3, 126 Abs. 2 S. 1; BGB §§ 398, 812, 816
Kein Bereicherungsanspruch des Rechtsanwalts der bedürftigen Partei bei deren Aufrechnung
OLG Köln, Beschl. v. 17.11.2009 – 17 U 72/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 236 ff.
Macht die bedürftige Partei, der ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt war, vom beigeordneten Rechtsanwalt zu ihren Gunsten erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss im Wege der Aufrechnung gegen die Forderung eines Dritten Gebrauch, so steht, soweit hierdurch der Kostenerstattungsanspruch der Partei erlischt, dem beigeordneten Anwalt kein Bereicherungsanspruch gegen die eigene Partei zu.
Leitsatz des Gerichts
ZPO § 3
Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen
OLG Köln, Beschl. v. 16.11.2009 – 5 W 32/09 Fundstelle: AGS 2010 S. 247 f.
Der Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen ist grundsätzlich mit 1/10 des zu erwartenden Schadensersatzanspruchs in der Hauptsache anzusetzen.