RVG VV Nrn. 1000, 1003; FamGKG § 41

Einigungsgebühr und Gegenstandswert bei Zwischeneinigung

OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 10 WF 205/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 260 f.

  1. Eine die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG auslösende Teil- oder Zwischeneinigung der Eltern kann auch in der Absprache liegen, dass derzeit keine Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Antragsteller durchgeführt werden sollen.

  2. Angesichts der Vergleichbarkeit einer Teil- oder Zwischenlösung mit einer einstweiligen Anordnung kann für die Festsetzung des Wertes dieser Einigung die Regelung des § 41 FamGKG entsprechend herangezogen werden.

Leitsatz des Gerichts

RVG §§ 3a, 4b, 34

Abgrenzung der Gebührenvereinbarung von der Vergütungsvereinbarung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.01.2015 - 19 U 99/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 297 f.

  1. Eine - besonderen Formvorschriften unterliegende - Vergütungsvereinbarung liegt vor, wenn zwischen Anwalt und Mandant eine höhere oder niedrigere als die gesetzlich festgelegte Vergütung vereinbart werden soll. Fehlt es an gesetzlich festgelegten Gebühren, handelt es sich bei einer Honorarregelung um eine Gebührenvereinbarung.
  2. Das Tatbestandsmerkmal des „deutlichen Absetzens“ in § 3a Abs. 1 Satz 2 RVG umschreibt das Gebot einer räumlichen Trennung der Vergütungsvereinbarung von den „anderen Vereinbarungen“ in ihrer Gesamtheit. Um diesem Dualismus Rechnung zu tragen, bedarf es keiner drucktechnischen Hervorhebung. Jedoch muss die Vergütungsvereinbarung sich in ihrer Gesamtwirkung so deutlich vom übrigen Vertragstext abheben, dass sie dem Vertragspartner die Rechtslage unübersehbar zur Kenntnis bringt.

    Leitsatz des Gerichts

FamGKG §§ 35, 48 Abs. 1; BGB §§ 745 Abs. 2, 1361 b Abs. 3 S. 2

Verfahrenswerte bei Zahlung einer Nutzungsentschädigung für Ehewohnung und sonstiges Miteigentum

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2015 - 10 WF 158/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 183 f.

  1. Der Wert eines Antrags auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung während der Trennung richtet sich nach § 48 Abs. 1, 1. Alt. FamGKG. Der verlangte Betrag ist insoweit unerheblich.

  2. Besondere Umstände - hier teure Wohnung und hohe Rückstände - können allerdings dazu führen, den Regelwert nach § 48 Abs. 3 FamGKG anzuheben.

  3. Wird die Überlassung eines Grundstücks verlangt, das nicht zur Ehewohnung gehört, liegt keine Ehewohnungssache vor, so dass in diesem Fall der volle verlangte Zahlbetrag maßgebend ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 407 a Abs. 2 Satz 2; JVEG § 8a Abs. 4

Folgen der erheblichen Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen

OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014 - 24 U 220/12

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 237 ff.

  1. Übersteigt die vom Sachverständigen geltend gemachte Vergütung den von den Parteien angeforderten Kostenvorschuss erheblich, d. h. um mehr als 20 % (hier: 2.000 € Vorschuss, später knapp 9.000 € geltend gemacht), und weist der Sachverständige darauf unter Verstoß gegen § 407 a Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht rechtzeitig hin, ist seine Vergütung nach dem eindeutigen Wortlaut von § 8 a Abs. 4 JVEG und der eindeutigen Gesetzesbegründung ((vgl. BT-Drucks. 17/11471 (neu), s. 260 linke Spalte)) auf den Betrag des Vorschusses zu kappen.

  2. Angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung besteht kein Anlass dazu, den Vorschussbetrag -was nach altem Recht teilweise gemacht wurde - zu erhöhen.

Leitsatz des Gerichts

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

ZPO §§ 114 ff., 567

Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung; Nachreichung der versäumten Erklärungen oder Belege im Beschwerdeverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 25.04.2014 - II-2 WF 44/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 192 ff.

Wird die Verfahrenskostenhilfebewilligung deswegen aufgehoben, weil der Beteiligte erstinstanzlich eine Erklärung nicht abgegeben oder Belege nicht vorgelegt hat, und reicht der Beteiligte nach Aufhebung der Bewilligung die versäumte Erklärung oder fehlende Belege nach, so sind diese im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen; auf eine hinreichende Entschuldigung kommt es nicht an.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1; RVG VV Nr. 3100; RVG § 15 a Abs. 2

Keine Anrechnung vorgerichtlicher Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2014 - 8 W 131/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 150 ff.

  1. Eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG kommt nicht in Betracht, wenn im Verhältnis zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entstanden ist, sondern die Partei mit ihrem Prozessbevollmächtigten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat.
  2. Die erstattungspflichtige Gegenpartei kann sich gem. § 15 a Abs. 2 RVG auch dann nicht auf die Anrechnung berufen, wenn sie die vorgerichtlichen Kosten in Kenntnis der Vergütungsvereinbarung anerkannt hat.

Leitsatz des Verfassers RVGReport

FamGKG § 50; FamFG §§ 217, 221 ff.

Verfahrenswert in Anpassungsverfahren nach §§ 33, 34 VersAusglG

OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014 - 2 WF 192/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 137 f.

Der Verfahrenswert eines Anpassungsverfahrens nach den §§ 33, 34 VersAusglG richtet sich nach § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG und ist mit 20 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten zu bewerten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 45 Abs. 3; RVG VV Nrn. 4100 ff.

Vertretung des Pflichtverteidigers in der Hauptverhandlung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2014 - 2 Ws 553/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 29 ff.

Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Verteidigers für einen Hauptverhandlungstermin als Verteidiger beigeordnet worden ist, beschränkt sich nicht auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall verwirklichten Gebührentatbestände aus Teil 4 Abschnitt 1 VV.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FamGKG § 51 Abs. 1; FamFG § 239

Verfahrenswert bei Abänderung von statischem auf dynamischen Unterhaltstitel

OLG Hamm, Beschluss vom 17.10.2014 - II-2 WF 184/14

Fundstelle: AGS 2015, S. 40 f.

  1. Verfolgt der Antragsteller in einem Abänderungsverfahren das Begehren, den Antragsgegner zur Zahlung von 100 % des Mindestunterhalts zu verpflichten, nachdem dieser vor Verfahrenseinleitung bereits eine Jugendamtsurkunde in statischer Form über den aktuell geschuldeten Unterhaltsbetrag hat errichten lassen, richtet sich der Verfahrenswert nach dem Interesse des Antragstellers, anstelle eines statischen über einen dynamischen Titel zu verfügen, und nicht nach dem vollen Wert des dynamischen Titels.
  2. Der Verfahrenswert kann in einem solchen Fall auf 15 % der in zwölf Monaten ab Antragseinreichung anfallenden Unterhaltsbeträge geschätzt werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG KostVerz. Nr. 9003

Keine Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach

OLG Köln, Beschluss vom 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 197 f.

Nach der Neufassung der Nr. 9003 KV GKG durch das 2. KostRMoG kann die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nicht mehr erhoben werden.

Leitsatz des Gerichts

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