§ 56 RVG

Gebot der kostensparenden Prozessführung

OLG Hamm, Beschl. v. 30.1.2014 - 6 WF 143/ 13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 185 ff.

Leitet der einem Beteiligten beigeordnete Rechtsanwalt das Ehescheidungsverfahren getrennt von dem Sorgerechtsverfahren ein oder unterlässt er eine Hinwirkung auf eine Verbindung von Ehescheidungsverfahren und Sorgerechtsverfahren, so begründet dies in der Regel keinen Verstoß gegen das Gebot kostensparender Prozessführung, weil diese beiden Verfahren nicht in engem rechtlichen Zusammenhang stehen und außerdem das Sorgerechtsverfahren dem besonderen Vorrang- und Beschleunigungsgebot unterliegt.

Leitsatz des Gerichts

Gegenstandswert im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten

§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; § 52 Abs. 2 GKG

OVG SchlH, Beschl. v. 11.2.2014 - 3 O 45/12

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 204 f.

 

Die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltliche Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten auf 5.000 € entspricht billigem Ermessen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

Vorbem. 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG; Nr. 1000, 3104, 3105 VV RVG; § 31b RVG

Einigungsgebühr für Ratenzahlungsvergleich;

Terminsgebühr für Besprechungen mit anwaltlich nicht vertretenem Gegner

OLG München, Beschl. v. 21.3.2014 - 11 W 457/14

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 188 ff.


1.
Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers fällt eine Terminsgebühr für Besprechungen auch dann an, wenn er im Rahmen eines von dem anwaltlich nicht vertretenen Beklagten veranlassten Telefongesprächs mit diesem über die Erledigung des gerichtlichen Verfahrens im Vergleichswege verhandelt.

2.
Dem Rechtsanwalt des Klägers entsteht auch eine Einigungsgebühr, wenn er in diesem Telefonat mit dem Beklagten vereinbart, dass dieser wegen der unstreitigen Klageforderung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen solle, auf die Einlegung eines Einspruchs hiergegen verzichte und ihm dann die Möglichkeit der Ratenzahlung gewährt werde.


 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens wegen einer Zugewinnausgleichsforderung

FamGKG §§ 35, 41

OLG Hamm, Beschl. v. 26.9.2013 - II-4 WF 181/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 30 f.

Der Gegenstandswert eines selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach der Differenz der Zugewinnausgleichsforderung, die sich aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen über die Höhe des Immobilienwerts errechnet.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FamFG §§ 78, 249 ff.

Beiordnung im vereinfachten Verfahren

OLG Hamm, Beschl. v. 26.9.2013 - II-2 WF 176/13

Fundstelle: AGS 2013, S. 592 f.

 

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Antragstellerseite möglich, wenn das Einkommen des Antragsgegners aus selbstständiger Tätigkeit geschätzt werden muss.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

FamGKG §§ 43 Abs. 1, 50 Abs. 1 S. 1; VersAusglG §§ 2 Abs. 1, 3

Festsetzung des Verfahrenswerts für Ehesache und Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.9.2013 - 5 WF 66/13

Fundstelle: AGS 2013, S. 472 ff.

 

1.

Bei der Festsetzung des Verfahrenswerts in Ehesachen sind vom gemeinsamen Nettovermögen der Ehegatten Freibeträge von 15.000,00 EUR je Ehegatte und
7.500,00 EUR je Kind abzusetzen.


2.

Für die Festsetzung des Verfahrenswerts für den Versorgungsausgleich ist gem. § 2 Abs. 1 VersAusglG ein Anrecht jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn die eingeholte Auskunft eindeutig - das heißt dass es sich überhaupt nicht um ein Anrecht handelt, das nach seiner Art im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden könnte, oder während der Ehezeit keine Anrechte erworben worden sind. Demgegenüber liegt nach der Definition in § 2 Abs. 3 VersAusglG eine Anwartschaft auch dann vor, wenn am Ende der Ehezeit eine für das Anrecht maßgebliche Wartezeit, Mindestbeschäftigungszeit, Mindestversicherungszeit oder ähnliche zeitliche Voraussetzung noch nicht erfüllt ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FamFG § 20; RVG § 32 Abs. 2; FamGKG § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 59 Abs. 1 S. 1, Abs. 3

Regelwert gilt auch für mehrere Kindschaftssachen

OLG Hamm, Beschl. v. 4.9.2013 - 2 WF 86/13

Fundstelle: AGS 2013, 585 ff.

1.

§ 45 Abs. 1 S. 1 FamGKG kann nur dahingehend verstanden werden, dass der Wert von 3.000,00 EUR auch dann gilt, wenn Gegenstand des Verfahrens mehrere Teilgegenstände sind, die jeweils für sich genommen eine Kindschaftssache der elterlichen Sorge darstellen.

2.

Diese Beurteilung ist unabhängig davon, ob die Teilbereiche der elterlichen Sorge zunächst in gesonderten Verfahren oder einheitlich in einem Verfahren geltend gemacht worden sind.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FamGKG §§ 42, 51

Kein Mehrwert durch Unterhaltsverzicht

OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.8.2013- 11 UF 181/13

Fundstelle: AGS 2013, S. 468 f.

Bemisst sich der Wert eines Unterhaltsverfahrens bereits nach dem Jahreswert des beantragten Unterhalts, führt eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts.

Leitsatz der Schrifleitung der AGS

Klage auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers

§ 3 ZPO; § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG

OLG Celle, Beschl. v. 13.8.2013 - 13 W 62/13

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 35

Der Streitwert für die Klage eines Versorgers aufGewährung des Zutritts und Duldung der Sperrungdes Stromzählers bemisst sich regelmäßig nach demSechsfachen der monatlichen Abschlagszahlungen.

Leitsatz des Gerichts

ZPO §§ 91, 104

Zur Auslegung des Begriffs „Kosten des Verfahrens“

OLG Brandenburg, Beschl. v. 14.5.2013 - 3 WF 10/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 42 f.

Schließen die Beteiligten einen Vergleich, in dem sie auch die „Kosten des Verfahrens“ regeln, sind damit die Kosten sämtlicher Instanzen gemeint und nicht nur die Kosten der Instanz, in der der Vergleich geschlossen worden ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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