BGB §§ 138 Abs. 1, 307 Abs. 1; RVG §§ 3 a Abs. 1, Abs. 2, 4; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4; Nrn. 2300, 3100, 3104, 1003

3,2-Faches der gesetzlichen Gebühren ist nicht unangemessen; Hinweis auf fehlende Erstattungsfähigkeit

OLG München, Urt. v. 03.05.2012 – 24 U 646/10 Fundstelle: AGS 2012, S. 377 ff.

1.    Eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung ist nicht als sittenwidrig und nichtig anzusehen, wenn die durch sie vereinbarten Gebühren das 3,2-Fache der gesetzlichen Gebühren betragen.

2.    Der formularmäßige Hinweis in einer Vergütungsvereinbarung, wonach „die vereinbarte Vergütung unter Umständen die gesetzlichen Gebühren übersteigt und eine eventuelle Gebührenerstattung durch den Gegner auf die gesetzlichen Gebühren beschränkt ist“, entspricht den Vorgaben von § 3 Abs. 1 RVG. Der Wortlaut „unter Umständen“ ist dabei nicht als irreführend anzusehen.

Leitsatz der Schriftleitung AGS

Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, muss der Anwalt zwar die gesetzliche Vergütung abrechnen; allerdings ist es ihm i. d. R. nach Treu und Glauben verwehrt, einen höheren Betrag geltend zu machen, als sich nach der (unwirksamen) Vereinbarung ergeben hätte.

RVG § 4 b; BGB § 242

Verstoß gegen Treu und Glauben bei Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach unwirksamer Vergütungsvereinbarung

OLG München, Urt. v. 02.05.2012 – 15 U 2929/11 Fundstelle: AGS 2012 S. 271 ff.

Ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam, muss der Anwalt zwar die gesetzliche Vergütung abrechnen; allerdings ist es ihm i. d. R. nach Treu und Glauben verwehrt, einen höheren Betrag geltend zu machen, als sich nach der (unwirksamen) Vereinbarung ergeben hätte.

Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Sorgerechtsverfahren und die Durchführung zweier Anhörungstermine führen nicht dazu, dass der in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Regelwert unbillig ist und ein höherer Wert festzusetzen ist.Leitsatz des Verfassers RVGreport

FamGKG § 45 Abs. 1, 3

Anhebung des Verfahrenswertes in Sorgerechtsverfahren

OLG Hamm, Beschl. v. 27.04.2012 – II-2 WF 64/12 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 313 f.

Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Sorgerechtsverfahren und die Durchführung zweier Anhörungstermine führen nicht dazu, dass der in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG bestimmte Regelwert unbillig ist und ein höherer Wert festzusetzen ist.

Leitsatz des Verfassers RVGreport

Ein Rechtsanwalt, der sich als Naturalpartei in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, hat in der Regel Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG.

ZPO § 91 Abs. 1 und 2 S. 3; VV RVG Nr. 7003 – 7006

Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts

OLG München, Beschl. v. 24.04.2012 – 11 W 627/12 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 306 f.

 

Ein Rechtsanwalt, der sich als Naturalpartei in eigener Sache vor einem auswärtigen Prozessgericht selbst vertritt, hat in der Regel Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten nach den Bestimmungen des RVG.

Der Streitwert der Klage gegen einen oder mehrere Miterben auf Übereignung eines durch Vermächtnis zugewandten Grundstücks (Erklärung der Auflassung und Bewilligung der Grundbucheintragung) richtet sich nach dem vollen Verkehrswert des Grundstücks und nicht lediglich nach dem Erbteil der verklagten Miterben entsprechenden Bruchteil dieses Wertes.Leitsatz Schriftleitung AGS

ZPO §§ 3, 6; BGB § 2174

 

Streitwert der Klage auf Übereignung eines durch Vermächtnis zugewandten Grundstücks

 

OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.03.2012 – 12 W 444/12 Fundstelle: AGS 2012, S. 307 ff.

Der Streitwert der Klage gegen einen oder mehrere Miterben auf Übereignung eines durch Vermächtnis zugewandten Grundstücks (Erklärung der Auflassung und Bewilligung der Grundbucheintragung) richtet sich nach dem vollen Verkehrswert des Grundstücks und nicht lediglich nach dem Erbteil der verklagten Miterben entsprechenden Bruchteil dieses Wertes.

Leitsatz Schriftleitung AGS

Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen (erst anrechnen, dann kürzen); dies gilt unabhängig davon, ob die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts sämtliche oder nur einen Teil der später rechtshängig gewordenen Ansprüche umfasst. Leitsatz des Gerichts
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