Das notarielle Berufsrecht soll grundlegend geändert werden. Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juni vorlegte. Der Entwurf enthält auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, die insbesondere die regionalen Rechtsanwaltskammern betreffen.

Zum 1.7.2020 wurde mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Anzeigepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen geschaffen, die auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gilt. Das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC-6) in nationales Recht um. Es sieht vor, dass bestimmte Steuergestaltungen innerhalb gegebener Fristen elektronisch an Finanzaufsichtsbehörden zu melden sind. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat ein Schema erarbeitet, nach dem bei Mandaten geprüft werden kann, ob eine Meldepflicht vorliegt.

Das sog. Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht u. a. eine auf ein halbes Jahr befristete Absenkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent für die Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020 vor. Die BRAK hat am 25.06.2020 Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie finden in dem Papier Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist. Ferner werden verschiedene Konstellationen anhand von Beispielen erörtert und mit Literaturhinweisen abgerundet.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm hatte – wie alle anderen regionalen Rechtsanwaltskammern auch - bisher die Auffassung vertreten, bei einem Arbeitgeberwechsel die bisherige Zulassung als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) auf die neue Tätigkeit erstrecken zu können. Damit war eine im Interesse der Mitglieder effiziente Handhabung des Sachverhalts sichergestellt.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird aufgrund der ungewissen Pandemieentwicklung für das Jahr 2020 keinen Rechtsfachwirtekurs anbieten. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihr Interesse an unserem Kursangebot für das Jahr 2021.

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Sie enthalten insbesondere Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine umfangreichen Praxishinweise dazu in aktualisierter Fassung publiziert. Überarbeitet wurden insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung. Die Hinweise sind damit auf dem Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsstand Mai 2020.

In der letzten Ausgabe des beA-Newsletters, s. dazu beA-Newsletter 8/2020 wie auch im Sondernewsletter v. 20.5.2020, haben wir bereits darüber berichtet, dass die neue Dienstleisterin der BRAK den Service Desk übernimmt. Der Service Desk – oder auch Anwendersupport genannt – ist die Anlaufstelle für Rechtsanwälte und selbstverständlich auch für Kanzleimitarbeiter, der bei Fragen zum beA oder auch bei Problemen im Umgang mit dem beA mit Rat und Tat zur Seite steht. Diese Übernahme wurde erfolgreich durchgeführt, und der Support steht seit Dienstag, dem 2.6.2020, allen Anwendern zur Verfügung.

Wie das Leben so spielt: Durch Heirat, Scheidung oder öffentlich-rechtliche Namensänderung ändert sich der Name einer Kollegin oder eines Kollegen. Und wie wirkt sich das auf das beA aus? Kommt darauf an: Da das beA dem Inhaber über die SAFE-ID zugeordnet ist, kann es weiter genutzt werden. Die zuständige RAK trägt nach der gemäß § 24 I BORA erforderlichen Mitteilung über die Namensänderung den neuen Namen in das Anwaltsverzeichnis ein, das taggleich und automatisiert in das Gesamtverzeichnis der BRAK übertragen wird. Dadurch sind im beA stets die aktuellen Daten verfügbar.

Sie wissen es schon längst: Das Pendant des beA für Behörden ist das besondere elektronische Behördenpostfach, kurz „beBPo“. Das beBPo kann auch vom beA aus adressiert werden, da beide dem EGVP-Verbund angehören. Damit bietet sich das beBPo als vorteilhafter Kommunikationsweg zwischen Rechtsanwalt und Behörde an, da der Zugang der Nachricht unmittelbar nachgewiesen werden kann, die Verfahrenslaufzeiten verkürzt werden sowie Porto- und Papierkosten entfallen. Gemäß § 3a I VwVfG ist die Übermittlung elektronischer Dokumente in Verwaltungsverfahren zulässig, sofern der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet, etwa ein beBPo. Wir haben darüber bereits berichtet (beA-Newsletter 7/2019). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle aus der ZPO bekannten Vorschriften eins zu eins auf den ERV im Verwaltungsverfahren übertragbar sind. So ist als Ersatz für die Schriftform bei Verwendung des beA der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) erforderlich (§ 3a II S. 2 VwVfG). Die Verwendung des sicheren Übermittlungsweges führt hier nicht zu der aus § 130a III S. 1 Alt. 2 ZPO bekannten Privilegierung des Verzichts auf die qeS.

Immer wieder erreichen die BRAK Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die gern ein beA für ihre Sozietät einrichten lassen möchten.

Als Vorteile von Kanzleipostfächern werden etwa der zentrale Posteingang und damit Erleichterungen bei der Postbearbeitung und die Umgehung möglicher Zugangsprobleme genannt, wenn im Falle des Ausscheidens von Mitarbeitern und Fortführung des Mandats durch die Sozietät Nachrichten weiterhin an das beA des ausgeschiedenen

Der Präsident des LG Bielefeld weist darauf hin, dass zum 1.5.2020 am dortigen Gericht sämtliche Zivilkammern auf die führende elektronische Akte umgestellt werden und bittet darum, zukünftig Schriftsätze ausschließelich über das beA einzureichen. Den vollständigen Hinweistext finden Sie hier:

Die Mitgliederzahlen der 28 Rechtsanwaltskammern bleiben weiterhin stabil. Dies zeigt die kürzlich veröffentlichte Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2020. Insgesamt verzeichnen die Kammern 167.234 Mitglieder, das bedeutet einen leichten Zuwachs (+ 0,52 %) gegenüber dem Vorjahr (166.375). 59.002 der Zugelassenen sind Rechtsanwältinnen, der Frauenanteil in der Anwaltschaft stieg damit weiter an auf 35,56 % (Vorjahr: 35,13 %).

Unterkategorien

Seite 52 von 280

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen