Heft Nr. 02/2014: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Justiziare, Rechtsanwälte mit Nebentätigkeiten und angestellte Rechtsanwälte
von Rechtsanwalt Dirk Hinne, Dortmund
Rechtsanwälte sind mit dieser Tätigkeit versicherungspflichtig in den jeweiligen Versorgungswerken der Länder. Dabei werden der Beitragsbemessung sämtliche Einnahmen des Rechtsanwalts aus allen Nebentätigkeiten zugrunde gelegt. Neben dieser Versicherungspflicht im Versorgungswerk kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen.