Mit einem Ende Juli veröffentlichten Referentenentwurf will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger schaffen. Der Entwurf reagiert auf eine unzureichende und seit Langem aus der insolvenzrechtlichen Praxis kritisierte Situation:
In ihrer Sitzung am 1.6.2026 hat die Satzungsversammlung mehrere Änderungen der Fachanwaltsordnung beschlossen. Sie betreffen die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse für mehrere Fachanwaltschaften:
Beim Amtsgericht Remscheid startet zum 10. August 2026 der elektronische Rechtsverkehr in Grundbuchsachen. Damit wird das Grundbuchamt des AG Remscheid in die schrittweise Einführung der elektronischen Akte in Nordrhein-Westfalen einbezogen.
Für Anwältinnen und Anwälte sind elektronische Gerichts- und Behördenakten oft nur schwierig zu nutzen, unter anderem, weil die im Standard XJustiz codierte Aktenstruktur nicht ohne Weiteres darstellbar ist. Mit „Akte kompakt“ stellt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) seit dem 02.07.2026 im beA-Portal ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem elektronische Akten komfortabel dargestellt und weiterverarbeitet werden können.
Der ausführliche Gesamtbericht zu STAR 2025 ist nun fertiggestellt und auf der Webseite der BRAK veröffentlicht. Mitglieder können den Bericht ab sofort online abrufen.
Sie finden die Veröffentlichung auf der BRAK-Webseite unter:
Die BRAK in Zahlen → Zahlen und Statistiken zur Anwaltschaft → Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) → STAR 2025
Direktlink:
https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2025/
Die Staatsanwaltschaft Münster hat über eine Änderung bei der elektronischen Gewährung von Akteneinsicht informiert.
Danach wird die Akteneinsicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin über das Akteneinsichtsportal bereitgestellt. Künftig erfolgt jedoch kein gesondertes Begleit- oder Informationsschreiben mehr, das auf die Bereitstellung der Akte hinweist.
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