Elektronische Kostenrechnung in das beA
Das Hessische Ministerium der Justiz teilt mit, dass die hessische Justiz mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch mache, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner über deren beA zu versenden. Das Ministerium wies darauf hin, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen nicht mehr erfolge. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungspflichtige Person gesandt.